Abstimmung über Olympia in Pulheim
Der Durchführung des entsprechenden Ratsbürgerentscheids stimmte der Rat der Stadt Pulheim in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zu.
Der Ratsbürgerentscheid über diese Frage wird ausschließlich per Briefabstimmung erfolgen. Dafür hatte der Rat der Stadt Pulheim bereits die entsprechende Satzung angepasst. Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung in Pulheim leben. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten automatisch den Abstimmungsschein, die Briefabstimmungsunterlagen sowie einen kleinen Informationsflyer. Dafür ist bei diesem Ratsbürgerentscheid kein vorheriger Antrag notwendig. Ausgezählt werden die Stimmen am 19. April 2026; der Briefkasten am Rathaus wird an diesem Tag letztmalig um 18 Uhr geleert.
17 Städte an Rhein und Ruhr bewerben sich gemeinsam um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele für das Jahr 2036, 2040 oder 2044. Leading City ist die Stadt Köln. Zum nationalen Bewerbungsprozess gehört auch, die Bürgerinnen und Bürger in einem Ratsbürgerentscheid über die Frage abstimmen zu lassen, ob sie Olympische Spiele befürworten. Der Ratsbürgerentscheid soll in allen beteiligten Kommunen am 19. April 2026 stattfinden.
Die Stadt Pulheim gehört zu diesen Kommunen, da der private Golf Club Gut Lärchenhof als Austragungsort dienen soll.