Badeverbot im Pulheimer See beachten
Die Verwaltung ist durchgehend bemüht, die Schäden, die häufig durch Vandalismus verursacht werden, zeitnah zu beseitigen.
Zukünftig sollen Freizeit- und Naherholungsnutzungen am Pulheimer See – und damit auch das Baden im See – ermöglicht werden. Dafür wurde bereits Mitte vergangenen Jahres der formale Startschuss gegeben: In der Sitzung des Planungsausschusses am 2. Juli 2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 169 Pulheim - Pulheimer See gefasst. Nunmehr gilt es, die vorgesehene Freizeit- und Badenutzung des Pulheimer Sees zu bestimmen und darauf aufbauend die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung zu erarbeiten.