Fällung einer Linde: Mutwillige Beschädigung
Die Fällarbeiten sind für den Beginn der kommenden Woche vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung wird an gleicher Stelle erfolgen. Damit der neue Baum bessere Standortbedingungen hat, wird das Beet vergrößert.
Unsachgemäße Eingriffe an städtischen Bäumen oder vorsätzliche Beschädigungen sowie Vandalismus, die die Bäume in Mitleidenschaft ziehen, haben zugenommen. Neben gezielten Beschädigungen kommt es auch zunehmend vor, dass städtische Bäume eigenmächtig beschnitten oder sogar stark gekappt werden. Dies kann negative Auswirkungen auf den Baum haben.
Bäume erfüllen wichtige ökologische Funktionen, tragen durch ihre kühlende und schattenspendende Wirkung positiv zum Stadtklima bei und sind ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums. Zudem entsteht beim Verlust von Bäumen auch ein nicht unwesentlicher ökonomischer Schaden.
Deshalb sollten Pflegemaßnahmen an Bäumen grundsätzlich durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Ein Rückschnitt erfolgt nur dann, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Nicht fachgerechte Eingriffe können die Vitalität und Standfestigkeit von Bäumen erheblich negativ beeinträchtigen und langfristig auch zum Absterben von Bäumen führen.
Das Beschädigen sowie das eigenmächtige Beschneiden von städtischen Bäumen ist eine Sachbeschädigung und wird entsprechend geahndet.
Bei Auffälligkeiten oder Schäden an Bäumen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt per E-Mail unter gruenflaechenamt@pulheim.de an die Verwaltung wenden.