Reihengrabstätten: Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit
Die Angehörigen werden daher darum gebeten, die entsprechenden Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen sowie Bepflanzung, Grablampen und Schalen bis zum 30. September 2026 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofs- und Bestattungssatzung berechtigt, die betroffenen Grabstätten auf Kosten der Verantwortlichen abräumen zu lassen. Nicht entfernte Gegenstände oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Pulheim über.
Für weitergehende Informationen und Rückfragen stehen die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02238 / 808-376 und die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.