Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Dienstleistungen
  • Neuigkeiten
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik
  • Veranstaltungen
    • Facebook
      Twitter
      WhatsApp

Überwuchs beseitigen: Bäume und Sträucher im Blick

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 29.01.2026
Alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, darauf zu achten, dass Bäume, Hecken und Sträucher auf ihren Grundstücken nicht in öffentliche Geh- und Radwege, Straßen und Plätze hineinragen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Verkehrsschilder nicht mehr zu erkennen sind oder die freie Sicht der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird. Den Rückschnitt des Jahreszuwachses müssen Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dann unverzüglich erledigen. Darüber hinaus sind Eigentümer und Eigentümerinnen der an die Straße grenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege sauber zu halten und diese von Unkraut zu befreien. Hierzu zählen ebenfalls die Parkflächen an den Straßen.

Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September beachten

Bei allen Schnitt- und Pflegemaßnahmen sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich zu beachten. Soweit keine Verkehrsgefährdung vorliegt, ist das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres zum Schutz von Vögeln verboten. Wenn außerhalb der genannten Vogelschutzzeit umfangreiche Rückschnitt- und Rodungsarbeiten erfolgen, sollten die betroffenen Bereiche zuvor immer auf Kleintiere überprüft werden. Dies betrifft insbesondere Igel, die in ihrem Winterschlaf gestört werden können.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind auch in der genannten Vogelschutzzeit zugelassen, wenn sich im Gehölz keine Nester befinden.

 
leer
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Referenz Steinfurt Stadt Steinfurt
  • Referenz Scharbeutz Gemeinde Scharbeutz
  • Referenz Saerbeck Gemeinde Saerbeck
  • Referenz Recke Gemeinde Recke
  • Referenz Felsberg Stadt Felsberg
  • Referenz Borna Stadt Borna
  • Referenz Billerbeck Stadt Billerbeck

Musterstadt

Muster-Straße 13
49084 Musterstadt
Telefon:
01234 123-0
Fax:
01234 123-01

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

Social-Media

© Musterstadt 2021

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Navigation
  • Rathaus + Dienstleistungen
    • Aktuelles
      • Gestaltungsvarianten News-Teaser
      • Butterfly-Teaser
    • Bürgermeister
    • Ämter A-Z
    • Ämterbaum
    • Dienstleistungen - Vorgänge
    • Unsere Ansprechpartner
    • Formulare
    • Veröffentlichungen
      • Aktuelle Meldungen
      • Bekanntmachungen
      • Pressemitteilungen
      • Dokumente & Downloads
    • Datenschutzbeauftragte
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Feedback-Formular
  • Wirtschaft + Stadtentwicklung
    • Branchenbuch
    • Teaser: News & Veranstaltungen
  • Tourismus + Kultur
    • Bildergalerie
      • Bilder-Album
    • Veranstaltungskalender
      • Gestaltungsvarianten Spectaculum-Teaser
      • Gestaltungsvarianten Spectaculum-Übersicht
    • Veranstaltungen eintragen
    • Maps - Unsere Vereine
  • Leben in Musterstadt
    • Ärzte
    • Beispielseite 1
    • Beispielseite 2
    • Beispielseite 3
    • Beispielseite 4
    • Beispielseite 5
    • Stadtplan
  • Bauen + Wohnen
    • Amt für Bauen & Planen
    • Wohnraumförderung
  • Forum