Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Dienstleistungen
  • Neuigkeiten
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik
  • Veranstaltungen
    • Facebook
      Twitter
      WhatsApp

Klimaschutz hoch drei: Stadt Pulheim legt Förderprogramme neu auf

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 19.09.2024
Mit der Europäischen Mobilitätswoche und der Woche zur Klimaanpassung steht in diesen Tagen alles unter dem Zeichen der Nachhaltigkeit. Auch die Stadt Pulheim leistet dazu ihren Beitrag.

Gleich drei Förderprogramme werden neu aufgelegt und bieten den Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

Neuerrichtung von Solaranlagen
Zum einen können Hausbesitzerinnen und -besitzer profitieren: Solaranlagen inklusive Speicher, die neu auf Pulheimer Dächern installiert werden, sind ab sofort wieder mit bis zu 1.000 Euro förderfähig. Auch Solarthermie-Anlagen und Stecker-Solargeräte, zum Beispiel für den Balkon, werden bezuschusst. Möglich macht dies das Förderprogramm „Klimafreundliches Pulheim – Neuerrichtung von Solaranlagen“, für das ein Budget von jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung steht. Fördermittel können ab sofort schriftlich bei der Verwaltung beantragt werden. 

Dach- und Fassadenbegrünung
Einen Zuschuss erhalten Bürgerinnen und Bürger nun außerdem wieder bei Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Planung und Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie die benötigten Materialien. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Bei Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung gilt ein Höchstsatz von 40 Euro pro Quadratmeter Vegetationsfläche. Bei einer besonders förderungswürdigen Maßnahme kann von dem Höchstsatz nach einer Einzelfallentscheidung abgewichen werden. Die Höchstgrenze pro Förderantrag beträgt 2.000 Euro. Auch hier steht ein Budget von jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung. 

Lastenfahrräder
Das dritte neu aufgelegte Förderprogramm betrifft den Erwerb von Lastenfahrrädern. Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Pulheim können sich ab sofort für die Förderung eines neuen zwei- oder dreirädrigen Lastenrads bewerben. Die Förderung wird mit einem einmaligen Zuschuss von maximal 30 Prozent gezahlt. Bei E-Lastenrädern beträgt dieser höchstens 1.500 Euro und bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung maximal 800 Euro. Das städtische Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 20.000 Euro im Jahr 2024 und 22.500 Euro im Jahr 2025. 

Wer ein Lastenfahrrad ausprobieren oder nutzen möchte, kann sich das städtische E-Lastenrad der Marke Urban Arrow für eine Woche kostenfrei ausleihen. Um die Ausleihe nutzen zu können, ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung bei der Buchungsplattform www.kasimir-lastenrad.de erforderlich. Weitere Informationen sind unter www.kasimir-lastenrad.de/pulheim und auf der Homepage der Stadt unter Das Ausleih-Lastenrad in Pulheim | Stadt Pulheim abrufbar.

Aktiver Beitrag für Umwelt, Klima und Mobilität
„Mit der Neuauflage der drei Förderprogramme stellt die Stadt Pulheim erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, einen aktiven Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz zu leisten“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. Die Förderrichtlinien sowie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen und zum Antragsverfahren sind online auf der städtischen Homepage unter Förderprogramme | Stadt Pulheim abrufbar. Für alle drei Programme gilt: Nach vollständiger Ausschöpfung endet die Fördermöglichkeit.

Für Rückfragen steht Klimaschutzmanagerin Karin Komsic-Buchmann telefonisch unter 02238 / 808-642 oder per E-Mail an klimaschutz@pulheim.de zur Verfügung. Fragen rund um das Förderprogramm für den Kauf von Lastenfahrrädern sowie die Ausleihe des städtischen Lastenrads beantwortet Thomas Bette, Fahrradbeauftragter und Mobilitätsmanager der Stadt Pulheim, Tel.: 02238 / 808-422, E-Mail: mobil@pulheim.de.

 
leer
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Referenz Steinfurt Stadt Steinfurt
  • Referenz Scharbeutz Gemeinde Scharbeutz
  • Referenz Saerbeck Gemeinde Saerbeck
  • Referenz Recke Gemeinde Recke
  • Referenz Felsberg Stadt Felsberg
  • Referenz Borna Stadt Borna
  • Referenz Billerbeck Stadt Billerbeck

Musterstadt

Muster-Straße 13
49084 Musterstadt
Telefon:
01234 123-0
Fax:
01234 123-01

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

Social-Media

© Musterstadt 2021

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Navigation
  • Rathaus + Dienstleistungen
    • Aktuelles
      • Gestaltungsvarianten News-Teaser
      • Butterfly-Teaser
    • Bürgermeister
    • Ämter A-Z
    • Ämterbaum
    • Dienstleistungen - Vorgänge
    • Unsere Ansprechpartner
    • Formulare
    • Veröffentlichungen
      • Aktuelle Meldungen
      • Bekanntmachungen
      • Pressemitteilungen
      • Dokumente & Downloads
    • Datenschutzbeauftragte
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Feedback-Formular
  • Wirtschaft + Stadtentwicklung
    • Branchenbuch
    • Teaser: News & Veranstaltungen
  • Tourismus + Kultur
    • Bildergalerie
      • Bilder-Album
    • Veranstaltungskalender
      • Gestaltungsvarianten Spectaculum-Teaser
      • Gestaltungsvarianten Spectaculum-Übersicht
    • Veranstaltungen eintragen
    • Maps - Unsere Vereine
  • Leben in Musterstadt
    • Ärzte
    • Beispielseite 1
    • Beispielseite 2
    • Beispielseite 3
    • Beispielseite 4
    • Beispielseite 5
    • Stadtplan
  • Bauen + Wohnen
    • Amt für Bauen & Planen
    • Wohnraumförderung
  • Forum