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Kommunalwahl: Stichwahl am 28. September 2025

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Veröffentlicht am: 16.09.2025
Pulheim hat gewählt. Während die Zusammensetzung des neuen Rats feststeht, kommt es bei der Bürgermeisterwahl zu einer Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025.

Der neue Rat umfasst 66 Sitze, die sich wie folgt aufteilen: 

CDU: 25 Sitze

SPD: 12 Sitze

Bündnis 90 / Die Grünen: 11 Sitze

AFD: 7 Sitze

BVP: 6 Sitze

FDP: 2 Sitze

Die Linke: 2 Sitze

WfP: 1 Sitz

Hinzu kommt der Sitz des Bürgermeisters.

Alle Ergebnisse der Kommunalwahlen in Pulheim finden sich unter diesem Link: Kommunalwahl 2025 2025 - Wahlenübersicht

Wer am 28. September 2025 im Wahllokal seine Stimme abgibt, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, reicht der Personalausweis.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits für die Kommunalwahl Briefwahl beantragt hatten und sich in diesem Zuge auch bei einer möglichen Stichwahl für die Briefwahl haben vormerken lassen, erhalten nun automatisch die entsprechenden Unterlagen. Dies gilt auch für die Stichwahl um das Amt des Landrats, die ebenfalls am 28. September 2025 stattfindet.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die dies nicht sofort mit beantragt haben, müssen nun die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl anfordern – falls erneut Briefwahl gewünscht ist. Dies gilt auch für die Wählerinnen und Wähler, die am vergangenen Sonntag in einem Wahllokal ihre Stimme abgegeben haben, bei der Stichwahl jedoch die Briefwahl nutzen möchten. 

Die Briefwahl kann noch bis zum 26. September 2025, 15 Uhr beantragt werden. Dies kann per Wahlbenachrichtigung, online unter Briefwahlantrag | Stadt Pulheim oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de erfolgen.

Die Stimmzettel werden der Verwaltung voraussichtlich am Ende dieser Woche zur Verfügung stehen, sodass dann der Versand beginnt. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung spätestens ab Montag, 22. September 2025, wieder die Möglichkeit, die Briefwahl persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten vorzunehmen. Sollte das Wahlbüro früher öffnen können, wird die Verwaltung rechtzeitig informieren. 

 
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