Kommunalwahlen 2025: Mehr als 8.000 Briefwahlanträge
Seit einigen Tagen können die Wahlberechtigten die Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus (Raum 46) unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich vornehmen. Diese sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Darüber hinaus liegen bereits mehr als 8.000 Anträge auf Briefwahl vor. Die Verwaltung arbeitet intensiv daran, dass die entsprechenden Unterlagen zeitnah an die Wählerinnen und Wähler versandt werden. Der rote Wahlbrief kann in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden. Dieser wird am Wahltag, 14. September 2025, um 18 Uhr letztmalig geleert. Bei einigen nun versandten Unterlagen wurde versehentlich das falsche Merkblatt hinzugefügt: Statt für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 liegt die Anleitung für potentielle Stichwahlen am 28. September 2025 bei. Die beschriebenen Schritte zur Durchführung der Briefwahl sind identisch, es unterscheiden sich lediglich das Datum und die Anzahl der Stimmzettel. Die Wahlunterlagen selbst sind korrekt. Wahlleiter Jens Batist bedauert das Versehen.
Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragen möchten, können dies noch bis zum 12. September 2025, 15 Uhr erledigen: Der Antrag kann postalisch an das Wahlbüro der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de erfolgen. Außerdem können Wahlberechtigte diesen auch online unter Briefwahlantrag | Stadt Pulheim ausfüllen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Für Fragen rund um die Kommunalwahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02238/808-591 zur Verfügung.