Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Solche Arbeiten können im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027 vorgenommen werden, bevor dann ab 1. März 2027 wieder die nächste Schonzeit beginnt.
Alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind gebeten, darauf zu achten, dass Bäume, Hecken und Sträucher von ihren Grundstücken nicht in den öffentlichen Raum hineinragen. Unverzüglicher Rückschnitt – auch außerhalb der Vogelschutzzeit – ist immer dann zwingend erforderlich, wenn beispielsweise Verkehrsschilder verdeckt werden oder die freie Sicht von Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt ist. Die regelmäßige Beseitigung von sogenanntem Überwuchs ist somit entscheidend, um die Verkehrssicherheit auf Straßen, Geh- und Radwegen zu gewährleisten.
Wichtig bei allen Schnitt- und Pflegearbeiten: Es gelten stets die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der städtischen Baumschutzsatzung. Bevor größere Rückschnitte oder Rodungen starten, sollten die betroffenen Bereiche im Vorfeld unbedingt immer auf Kleintiere überprüft werden. So sind bodennahe Gehölze beispielsweise beliebte Winterquartiere von Igeln.
Aus aktuellem Anlass weist das Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz darauf hin, dass bei Rückschnittarbeiten derzeit besondere Vorsicht geboten ist, da sich darin Nester der Asiatischen Hornisse befinden können. Werden diese Nester durch den Schnitt oder Erschütterungen von Geräten unbemerkt gestört, verteidigen die Tiere ihre Kolonie sehr vehement im Kollektiv. Daher sollten Gehölze vor Arbeitsbeginn gründlich aus sicherer Entfernung kontrolliert beziehungsweise die Arbeit bei einem Fund sofort eingestellt werden. Das Grünflächenamt berät hier gerne, wie eine professionelle Beseitigung der Nester erfolgen kann: gruenflaechenamt@pulheim.de