Saatkrähenkolonie: Erste Phase der Vergrämung beginnt
Die Verwaltung erreichten während der Brutzeit von Februar bis Juni häufig Beschwerden in Bezug auf die hygienischen Probleme sowie auf die erhebliche Geräuschkulisse. In der kommenden Woche beginnt nun die erste Phase, in der mit bestimmten Maßnahmen versucht wird, die Tiere zu vergrämen, also zu vertreiben.
Dafür werden alle vorhandenen rund 150 Nester, die sich derzeit noch in den Bäumen befinden, von einem beauftragten Fachunternehmen rückstandslos entfernt. Außerdem erfolgen baumverträgliche Rückschnitte, um den Neubau von Nestern zu erschweren. Für diese ersten Maßnahmen liegt die Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises vor.
In einer zweiten Phase sollen zwischen 15. Februar 2026 und 15. April 2026 alle neuen Nester, in denen keine bebrüteten Eier liegen, rückstandslos entfernt werden. Darüber hinaus sollen die Bäume an diesen Stellen so geschnitten werden, dass ein Nestneubau dort erschwert wird. Diese Phase soll unter externer Begleitung und Dokumentation sowie unter fachlicher Einbeziehung der Aufsichtsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) erfolgen. Die erforderliche Genehmigung kann erst nach Abschluss der ersten Phase beim Rhein-Erft-Kreis beantragt werden. Dies ist für Anfang Februar 2026 vorgesehen.
Über die geplanten Vergrämungsmaßnahmen hinaus prüft die Verwaltung im Rahmen der Gesamtkonzeption weitere Schritte. Dazu gehört beispielsweise die Thematik, wie Nahrungsquellen, die sich jetzt in der näheren Umgebung befinden, den Vögeln entzogen werden können. Auch sollen langfristig Lösungsansätze gefunden werden, wie die Feldflur wieder mit zusammenhängenden Gehölzbeständen angereichert werden kann, die den Vögeln dann irgendwann einmal als Brutstätte dienen könnten.
Saatkrähen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine die Kolonie negativ beeinträchtigenden Maßnahmen ergriffen werden dürfen, ohne Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörden. Die Hürden dafür sind hoch, denn es gilt der Grundsatz, dass eine Gefährdung der Gesamtpopulation der Kolonie ausgeschlossen sein muss.