Saatkrähenkolonie: Vergrämung startet in die zweite Phase
Noch in dieser Woche beginnen nun weitere Maßnahmen, die von einem ornithologischen Experten begleitet und einer Fachfirma durchgeführt werden. Dabei geht es darum, den Nestneubau möglichst zu unterbinden. Dafür werden während des Brutzeitraums der Saatkrähen bis Mitte April neu gebaute Nester entfernt, solange sie keine Eier enthalten. Auch erfolgt ein baumverträglicher Rückschnitt, um den erneuten Neubau zu erschweren.
Bislang kam es nach der in der ersten Phase erfolgten Entfernung aller Nester noch nicht zum Neubau. Dies liegt laut beauftragtem Ornithologen vermutlich an der noch winterlichen Witterung. Das Gebiet wird nun regelmäßig kontrolliert. Sobald Nestbauaktivitäten festgestellt werden, beginnt die Entfernung der neuen Nester.
Das von der Stadt beauftragte Fachunternehmen hatte bereits im ersten Teil der Vergrämung die Nester in den städtischen Gehölzbeständen in diesem Bereich entfernt und die betroffenen Astgabeln baumverträglich beschnitten. Die notwendigen Genehmigungen des Rhein-Erft-Kreises für diese Arbeiten lagen vor.
Saatkrähen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine die Kolonie negativ beeinträchtigenden Maßnahmen ergriffen werden dürfen, ohne Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörden. Die Hürden dafür sind hoch, denn es gilt der Grundsatz, dass eine Gefährdung der Gesamtpopulation der Kolonie ausgeschlossen sein muss.